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Kinder und Jugendliche

Alle Personen unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren, die Ihre 10 Pflichtschuljahre noch nicht absolviert haben, stehen unter dem besonderen Schutz gesetzlicher Regelungen.


Um bei Film, Theater, Fernsehen oder sonstigen Veranstaltungen mitmachen zu können, müssen vor Drehbeginn diverse Genehmigungen und Bestätigungen eingeholt werden.

Link zum Landesamt für Arbeitsschutz

Hier Formular zum Download!

 
Kinder und Jugendliche
 
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